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    Einzelunternehmen verkaufen: Besonderheiten für EPU und Inhaber

    Einzelunternehmen verkaufen: Besonderheiten für EPU und Inhaber

    Ein Einzelunternehmen wird immer per Asset Deal verkauft. Worauf EPU achten müssen: Firmenwert, Inhaberabhängigkeit, Verträge und Steuer — und der richtige Vorlauf.

    Ein Einzelunternehmen verkaufen Sie immer als Asset Deal — es gibt keine Gesellschaftsanteile, die den Besitzer wechseln könnten, sondern nur das Unternehmen selbst und seine Vermögenswerte.

    Das macht den Verkauf eines Einzelunternehmens, und besonders eines Ein-Personen-Unternehmens (EPU), zu einem eigenen Fall. Die größte Frage ist dabei nicht juristisch, sondern wirtschaftlich: Was bleibt vom Unternehmen, wenn der Inhaber geht?

    Warum der Verkauf anders läuft als bei einer GmbH

    Bei einer GmbH kann der Inhaber seine Anteile verkaufen, und das Unternehmen läuft als juristische Person unverändert weiter. Beim Einzelunternehmen gibt es diese Hülle nicht. Verkauft wird das Unternehmen als Sachgesamtheit — die einzelnen Vermögenswerte, Verträge und der Firmenwert werden übertragen.

    Damit ist der Verkauf eines Einzelunternehmens immer ein Asset Deal, mit allen Konsequenzen: Verträge müssen einzeln übertragen werden, oft mit Zustimmung des Vertragspartners, und die Haftungs- und Steuerfragen des Asset Deals gelten entsprechend.

    Die größte Hürde: die Abhängigkeit vom Inhaber

    Ein-Personen-Unternehmen sind ein großer Teil der österreichischen Wirtschaft — laut WKO machen sie über die Hälfte der Mitglieder aus. Genau ihre Stärke ist beim Verkauf ihre Schwäche: Das Geschäft hängt an einer Person.

    Wenn der Inhaber die Kundenbeziehungen, das Know-how und den guten Namen verkörpert, fragt jeder Käufer zu Recht: Was kaufe ich eigentlich, wenn diese Person das Unternehmen verlässt? Ein Einzelunternehmen, dessen Wert vollständig am Inhaber hängt, ist schwer verkäuflich — oder nur mit hohen Abschlägen.

    Die gute Nachricht: Daran lässt sich arbeiten. Dokumentierte Prozesse, ein übertragbarer Kundenstamm, schriftliche statt mündlicher Vereinbarungen und — wo möglich — eine zweite Person, die Verantwortung trägt, machen den Unterschied zwischen verkäuflich und unverkäuflich.

    Was den Wert ausmacht

    Der Wert eines Einzelunternehmens ergibt sich nicht aus Maschinen und Warenbestand allein. Den größeren Teil macht meist der Firmenwert aus: ein treuer Kundenstamm, wiederkehrende Aufträge, eine eingeführte Marke, ein funktionierendes Netzwerk.

    Genau deshalb ist eine realistische Bewertung der erste Schritt, nicht das Inserat. Wie sich der Wert eines Unternehmens einordnen lässt und warum der Preis am Ende in der Verhandlung entsteht, lesen Sie in „Was ist mein Unternehmen wert?".

    Verträge, Mitarbeiter, Firmenbuch

    Weil alles einzeln übergeht, ist Sorgfalt gefragt. Kunden- und Lieferantenverträge, Miet- und Leasingverträge, Lizenzen und Versicherungen werden übertragen — viele davon nur mit Zustimmung des Vertragspartners. Gewerbeberechtigungen hängen an der Person und müssen vom Käufer neu erlangt werden.

    Hat das Einzelunternehmen Mitarbeiter, liegt in der Regel ein Betriebsübergang vor: Die Arbeitsverhältnisse gehen mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. Ein selektives Übernehmen ist kaum möglich.

    Steuer: ein Punkt, der früh auf den Tisch gehört

    Die Steuer ist beim Einzelunternehmen besonders sensibel und gehört in die Hände Ihres Steuerberaters. Zur Einordnung: Im Jahr der Übergabe versteuert der Inhaber sowohl den laufenden Jahresgewinn als auch den Veräußerungsgewinn — das kann zu einer erheblichen Einkommensteuerlast führen. Für bestimmte Konstellationen, etwa ab einem gewissen Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit, sieht das Gesetz Begünstigungen vor. Außerdem unterliegt der Verkaufspreis grundsätzlich der Umsatzsteuer von 20 Prozent, die der Käufer als Vorsteuer geltend machen kann.

    Dies ist eine Einordnung, keine Steuerberatung. Aber die Lehre ist eindeutig: Ob ein Verkauf netto attraktiv ist, entscheidet sich nicht an der Bruttozahl — die steuerliche Frage gehört von Anfang an einbezogen.

    Der richtige Vorlauf

    Der Verkauf eines Einzelunternehmens beginnt nicht mit dem Käufer, sondern mit der Vorbereitung — und die braucht Zeit. Wer die Abhängigkeit vom eigenen Namen über zwei bis drei Jahre reduziert, sauber dokumentiert und die Bewertung kennt, verkauft aus einer ganz anderen Position. Wann der richtige Zeitpunkt ist, lesen Sie in „Wann ist der richtige Zeitpunkt für Nachfolge oder Verkauf?"; die Lage in Österreich ordnet „Unternehmensnachfolge in Österreich" ein.

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    Häufige Fragen

    Wie wird ein Einzelunternehmen verkauft?

    Immer als Asset Deal: Da es keine Gesellschaftsanteile gibt, werden die einzelnen Vermögenswerte, Verträge und der Firmenwert übertragen. Verträge gehen nicht automatisch über, sondern müssen einzeln und oft mit Zustimmung des Vertragspartners übertragen werden.

    Was ist ein Einzelunternehmen beim Verkauf wert?

    Der Wert ergibt sich weniger aus Maschinen und Beständen als aus dem Firmenwert: Kundenstamm, wiederkehrende Umsätze, Marke und Netzwerk. Entscheidend ist, wie übertragbar dieser Wert ist — je weniger er am Inhaber hängt, desto höher der erzielbare Preis.

    Kann ich ein EPU überhaupt verkaufen?

    Ja, aber die Verkäuflichkeit hängt stark davon ab, wie sehr das Geschäft an Ihrer Person hängt. Je übertragbarer Kundenbeziehungen, Prozesse und Know-how sind, desto eher findet sich ein Käufer zu einem fairen Preis. Wo der Wert vollständig in der Person liegt, ist ein Verkauf schwierig — hier hilft Vorbereitung über mehrere Jahre.

    Welche Steuern fallen beim Verkauf eines Einzelunternehmens an?

    Im Übergabejahr werden laufender Gewinn und Veräußerungsgewinn einkommensteuerlich erfasst; je nach Konstellation gibt es Begünstigungen. Zudem fällt grundsätzlich Umsatzsteuer an. Die konkrete Belastung hängt vom Einzelfall ab und gehört steuerlich beurteilt — dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

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