Investorensuche heißt für uns, einen passenden Beteiligungspartner für Wachstum, einen Teilausstieg oder eine Nachfolge zu finden — diskret und über einen strukturierten Prozess, nicht über ein Inserat. Diese Seite richtet sich an Inhaber etablierter Unternehmen, nicht an Start-up-Gründer auf Fundraising-Runde.
IGCP Capital Partners begleitet seit über 20 Jahren Beteiligungstransaktionen im DACH-Raum. Mit mehr als 100 abgeschlossenen Mandaten kennen wir die aktiven Kapitalgeber persönlich und arbeiten 100 % unabhängig auf Seiten des Unternehmers. Die Basis dafür ist unsere Investoren-Datenbank mit über 500 Investoren.
Als Kapitalgeber für etablierte Unternehmen kommen unterschiedliche Investorentypen in Betracht — mit jeweils eigener Logik, Halteperiode und Erwartungshaltung.
Strategischer Investor: ein Unternehmen aus der eigenen oder einer angrenzenden Branche, das sich beteiligt oder übernimmt, um die eigene Marktposition zu stärken.
Finanzinvestor / Private Equity: Beteiligungsfonds, die mit einem definierten Renditeziel und einer Halteperiode von typischerweise mehreren Jahren investieren und das operative Management weiterführen lassen.
Family Office: das professionell verwaltete Vermögen einer oder weniger Unternehmerfamilien, meist mit langem Anlagehorizont und ohne festen Exit-Zwang.
Beteiligungsgesellschaft: auf Unternehmensbeteiligungen spezialisierte Gesellschaften, die Minderheits- oder Mehrheitspositionen eingehen — je nach Mandat auch industrienah geführt.
Privatinvestor / Business Angel: vermögende Einzelpersonen, häufig mit unternehmerischem Hintergrund, die sich beteiligen und Erfahrung einbringen. Für Ihr Umfeld eher bei kleineren Volumina relevant.
Stille Beteiligung / Mezzanine: Kapital mit eigenkapitalähnlichem Charakter ohne Stimmrechtsübergang, das Fremd- und Eigenkapital ergänzt und die Gesellschafterstruktur unverändert lässt.
Zur Abgrenzung zwischen strategischem und finanzorientiertem Partner siehe auch Strategischer Käufer oder Finanzinvestor?.
Wir arbeiten ausschließlich auf Seiten des Unternehmers und werden von keinem Investor vergütet. Die folgenden Arbeitspakete gehören zum Standardumfang eines Mandats.
Zuerst wird geklärt, was die Beteiligung leisten soll: Kapitalbedarf, gewünschte Beteiligungshöhe, Rolle des Inhabers nach der Transaktion, Zeithorizont. Daraus entsteht ein Strukturvorschlag — Minderheit oder Mehrheit, Kapitalerhöhung oder Anteilsverkauf, mit oder ohne Rückbeteiligung. Diese Entscheidung fällt vor der ersten Ansprache, nicht während der Verhandlung.
Wir bereiten Teaser, Information Memorandum und Planrechnung gemeinsam mit Ihnen auf und stellen aus unserer Investoren-Datenbank einen individuell zusammengestellten Kreis realistischer Kandidaten zusammen. Angesprochen wird parallel, nicht nacheinander — nur so entsteht Vergleichbarkeit.
Wir sammeln indikative Angebote ein, machen sie vergleichbar, führen die kommerzielle Verhandlung und steuern Due Diligence und Zeitplan. Bei mehreren interessierten Investoren halten wir den Wettbewerb bis zur Unterzeichnung des Term Sheets offen.
Wir sind keine Rechtsanwälte, keine Steuerberater und keine Wirtschaftsprüfer. Beteiligungsvertrag, Gesellschaftervereinbarung und steuerliche Strukturierung gehören in die Hand der dafür zugelassenen Berufsträger. Wir koordinieren diese Beteiligten, ersetzen sie aber nicht.
Ein Investor ist kein Selbstzweck, sondern eine Antwort auf eine konkrete unternehmerische Situation. In der Praxis sehen wir vor allem drei Ausgangslagen.
Wachstum finanzieren. Sie haben ein tragfähiges Geschäftsmodell und wollen investieren — in Standorte, Produkte, Zukäufe oder Internationalisierung — ohne die Bilanz allein über Fremdkapital zu belasten. Ein Investor bringt Eigenkapital ein und trägt das Risiko anteilig mit. Mehr dazu unter Wachstumskapital aufnehmen.
Teilausstieg mit Verbleib. Sie möchten einen Teil des im Unternehmen gebundenen Vermögens realisieren, unternehmerisch aber weiterarbeiten. Ein Investor übernimmt Anteile, Sie bleiben Gesellschafter und in Verantwortung — häufig mit klar geregelter Rollenverteilung für die kommenden Jahre. Vertiefend: Unternehmen an einen Investor verkaufen.
Nachfolge über einen Investor. Wenn eine familieninterne oder MBO-Lösung nicht in Frage kommt, kann ein Investor die Rolle des Nachfolgers übernehmen — als Mehrheitsgesellschafter, der ein Managementteam einsetzt oder mit einem bereits vorhandenen Zweitgeschäftsführer weiterarbeitet. Für den österreichischen Markt siehe zusätzlich Unternehmen verkaufen in Österreich.
Im Kern folgt jede Investorensuche demselben strukturierten Weg: Longlist passender Kapitalgeber, anonyme Ansprache nach Vertraulichkeitsvereinbarung, Information Memorandum, indikative Angebote, Verhandlung, Due Diligence, Closing.
Am Anfang steht die Klärung Ihrer Ziele: Kapitalbedarf, gewünschte Beteiligungshöhe, Rolle des Inhabers nach der Transaktion. Auf dieser Grundlage entsteht eine Longlist realistischer Investoren, die parallel — nicht seriell — angesprochen werden. Der Wettbewerb zwischen mehreren Kandidaten schafft Vergleichbarkeit und Verhandlungsposition; Mitarbeiter, Kunden und Wettbewerber erfahren im Regelfall erst nach Vertragsabschluss von der Transaktion.
Rechtliche und steuerliche Strukturierung erfolgen durch Ihre Berater; IGCP führt den kommerziellen Prozess und verhandelt ausschließlich auf Ihrer Seite. Für Mandate mit Schwerpunkt Deutschland ordnen wir unsere Arbeit auf der Seite M&A Berater Deutschland ein.
Die Frage nach der Beteiligungshöhe ist mindestens so wichtig wie die Frage nach dem Preis. Beide Wege haben ihre Berechtigung — entscheidend ist, dass die Struktur zu Ihren Zielen passt.
Der Investor bringt Kapital ein, ohne die Kontrolle zu übernehmen. Das passt, wenn Sie das Unternehmen weiterführen wollen, aber Wachstum finanzieren, Mitgesellschafter auszahlen oder privates Vermögen diversifizieren müssen. Der Investor wird sich im Gegenzug Informationsrechte, Zustimmungsvorbehalte für wesentliche Geschäfte und eine Regelung für den späteren Ausstieg sichern.
Die Kontrolle wechselt — typischerweise im Rahmen einer Nachfolge oder eines gestuften Ausstiegs. Der Inhaber kann als Geschäftsführer und Minderheitsgesellschafter eng eingebunden bleiben, entscheidet aber nicht mehr allein. Wer diese Konsequenz nicht will, sollte die Mehrheit nicht abgeben, auch wenn der Preis attraktiver wirkt.
Bei Mehrheitstransaktionen mit Finanzinvestoren ist es üblich, dass der Verkäufer einen Teil des Erlöses wieder in die neue Struktur investiert. Er partizipiert damit an der weiteren Wertentwicklung und verkauft beim Ausstieg des Investors ein zweites Mal. Wirtschaftlich sinnvoll ist das nur, wenn die Bewertung der Rückbeteiligung derselben Logik folgt wie die des Verkaufs.
Unabhängig von der Beteiligungshöhe gehören in die Gesellschaftervereinbarung: Stimmrechte und Zustimmungskataloge, Informations- und Berichtspflichten, Regelungen zur Geschäftsführung, Mitverkaufsrechte und Mitverkaufspflichten sowie ein Verfahren für den Fall, dass sich die Gesellschafter nicht einigen. Ungeregelte Punkte werden im Konflikt immer zulasten des Kleineren ausgelegt.
Sauber aufbereitete Unterlagen sind der erste Glaubwürdigkeitsbeweis. Investoren schließen von der Qualität der Zahlen auf die Qualität der Führung — zu Recht.
Ein bis zwei Seiten, die das Geschäftsmodell, die Größenordnung und den Anlass beschreiben, ohne das Unternehmen identifizierbar zu machen. Der Teaser entscheidet darüber, ob ein Investor überhaupt weiterliest.
Das ausführliche Dokument nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung: Geschäftsmodell, Markt und Wettbewerb, Kunden- und Lieferantenstruktur, Organisation und Personal, Finanzhistorie und Planung. Es beantwortet die Fragen eines Investors vorweg, statt sie in der Due Diligence entstehen zu lassen.
Eine Mehrjahresplanung mit Gewinn- und Verlustrechnung, Investitionen, Working Capital und Liquidität — hinterlegt mit nachvollziehbaren Annahmen. Eine Planung, deren Wachstumssprung nicht erklärbar ist, kostet mehr Vertrauen, als sie an Bewertung bringt.
Für die Due Diligence werden Verträge, Jahresabschlüsse, Auswertungen, Personal- und Rechtsunterlagen strukturiert in einem virtuellen Datenraum bereitgestellt. Wer den Datenraum erst nach dem indikativen Angebot aufbaut, verliert Wochen — und Verhandlungsposition.
Bei einer Beteiligung geht es nicht nur um den Unternehmenswert, sondern auch darum, wohin das Geld fließt und welche Rechte damit verbunden sind.
Bei einer Kapitalerhöhung fließt das Geld in das Unternehmen und finanziert Wachstum; die Altgesellschafter werden anteilig verwässert, erhalten aber persönlich nichts. Beim Anteilsverkauf fließt der Erlös an den verkaufenden Gesellschafter, dem Unternehmen selbst steht kein zusätzliches Kapital zur Verfügung. Beide Wege lassen sich kombinieren — die Aufteilung sollte bewusst gewählt und nicht dem Investor überlassen werden.
Bewertungsverfahren liefern zunächst einen Unternehmenswert auf schuldenfreier Basis. Erst nach Abzug der Finanzverbindlichkeiten, Hinzurechnung der liquiden Mittel und Korrektur um Abweichungen beim normalisierten Working Capital ergibt sich der Wert, auf den sich die Beteiligungsquote bezieht. Wer diese Brücke nicht sauber verhandelt, verhandelt über die falsche Zahl.
Bei einer Kapitalerhöhung ist zu unterscheiden zwischen dem Wert des Unternehmens vor dem Einstieg und dem Wert einschließlich des neu eingebrachten Kapitals. Die Beteiligungsquote des Investors bemisst sich am Wert nach dem Einstieg — eine Verwechslung dieser beiden Bezugsgrößen verschiebt die Quoten erheblich.
Investoren sichern sich regelmäßig Vorzugsrechte bei der Erlösverteilung im Verkaufsfall, Verwässerungsschutz, Mitverkaufsrechte und Mitverkaufspflichten. Diese Klauseln können wirtschaftlich schwerer wiegen als die verhandelte Bewertung. Sie gehören in die Prüfung durch Ihren Rechtsanwalt, bevor ein Term Sheet unterzeichnet wird.
Die Ablehnungsgründe sind über Investorentypen hinweg erstaunlich ähnlich. Wer sie vorher abstellt, verhandelt aus einer anderen Position.
Monatliche Auswertungen, saubere Abgrenzungen, eine nachvollziehbare Überleitung vom Jahresabschluss zum bereinigten Ergebnis. Wo Zahlen erst auf Nachfrage entstehen, unterstellt ein Investor Risiko und rechnet es in den Preis ein.
Je stärker Kundenbeziehungen, technisches Wissen und Entscheidungen an einer Person hängen, desto weniger ist das Unternehmen ohne diese Person wert. Eine zweite Führungsebene ist der wirksamste einzelne Werthebel vor einer Beteiligung.
Ein hoher Umsatzanteil weniger Kunden oder die Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten sind bekannte Bewertungsabschläge. Beides lässt sich selten kurzfristig ändern, aber offen darstellen und erklären — verschwiegene Konzentration fällt in der Due Diligence auf und kostet dann doppelt.
Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterbeschlüsse, Miet- und Lizenzverträge, gewerbliche Schutzrechte und Verträge mit nahestehenden Personen sollten vollständig und widerspruchsfrei vorliegen. Formale Lücken sind selten wertvernichtend, verzögern den Prozess aber zuverlässig.
Erstens: nur mit einem Investor sprechen. Ohne Alternative gibt es keine Verhandlungsposition — und der Investor weiß das.
Zweitens: die Struktur der Bewertung unterordnen. Eine hohe Bewertung mit weitreichenden Sonderrechten kann wirtschaftlich schlechter sein als eine niedrigere ohne.
Drittens: die eigene Rolle nach der Transaktion nicht klären. Wer nicht vorher definiert, wie lange er bleibt und worüber er entscheidet, verhandelt darüber später aus der schwächeren Position.
Viertens: mit einer Planung antreten, die nicht erklärbar ist. Ein Wachstumssprung ohne hinterlegte Annahmen kostet Glaubwürdigkeit für alle übrigen Zahlen.
Fünftens: den Prozess zu breit streuen. Je mehr Marktteilnehmer angesprochen werden, desto höher das Risiko, dass Kunden, Wettbewerber oder Mitarbeiter davon erfahren.
Sechstens: das Term Sheet als unverbindliche Absichtserklärung behandeln. Was dort steht, wird im Beteiligungsvertrag selten noch einmal zugunsten des Unternehmers verschoben.
Wenn ein Investor für Ihr Unternehmen ein Thema wird, sprechen wir gerne vertraulich über mögliche Wege.