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    Nachfolge

    Unternehmensnachfolge Steuer: Verkauf, Schenkung, Erbe (2026)

    Unternehmensnachfolge Steuer: Verkauf, Schenkung, Erbe (2026)

    Verkauf, Schenkung oder Vererbung: Wie die Steuer bei der Nachfolge in Österreich grob funktioniert — eine Einordnung, die keine Steuerberatung ersetzt.

    Die Steuer bei der Unternehmensnachfolge sieht völlig anders aus, je nachdem, ob Sie verkaufen, verschenken oder vererben — und entscheidet oft mit, was am Ende netto übrig bleibt. In Österreich gibt es keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer mehr; beim Verkauf ist der Veräußerungsgewinn einkommensteuerpflichtig, mit Begünstigungen (Hälftesteuersatz und Freibetrag) unter bestimmten Voraussetzungen.

    Die richtige Weichenstellung — entgeltlich oder unentgeltlich, Rechtsform, Zeitpunkt — bestimmt die Belastung stärker als jedes Detail im Vertrag. Struktur- und Prozessfragen ordnet unsere Beratung bei der Unternehmensnachfolge ein.

    Vorweg das Wichtigste: Dieser Beitrag ordnet die Grundzüge für Österreich ein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete Belastung hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Hände von Steuerberater und Anwalt — früh, nicht am Schluss.

    Verkauf: der Veräußerungsgewinn

    Verkaufen Sie Ihren Betrieb, ist der Gewinn aus der Veräußerung grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Für die Übergabe gibt es aber Begünstigungen: Ab dem 60. Lebensjahr oder bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit kommt unter bestimmten Voraussetzungen der Hälftesteuersatz in Betracht, und für den Veräußerungsgewinn steht ein Freibetrag zu.

    Ob und wie diese Begünstigungen greifen, hängt an Details — Haltefristen, Art der Betriebsaufgabe, Rechtsform. Genau deshalb ist die Frage nicht an der Bruttozahl zu beantworten.

    Schenkung oder Vererbung in der Familie

    Eine gute Nachricht vorweg: Eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer gibt es in Österreich seit 2008 nicht mehr. Die familieninterne Übergabe von Betriebsvermögen durch Schenkung oder Erbschaft ist dadurch steuerlich oft attraktiver als ein Verkauf — vorausgesetzt, das Übertragene gilt als Betriebsvermögen.

    Der wichtigste verbleibende Posten betrifft Immobilien: Gehört Grundvermögen zum Betrieb, fällt Grunderwerbsteuer an. Im Familienverband gelten dabei begünstigte Sätze; bei entgeltlichen Erwerben außerhalb der Familie der allgemeine Satz. Details dazu ordnen spezialisierte Berater wie LBG ein.

    Entgeltlich oder unentgeltlich? Die entscheidende Weiche

    Ob eine Übergabe steuerlich als Verkauf oder als Schenkung gilt, entscheidet die Gegenleistung. Als Faustregel: Beträgt die Gegenleistung höchstens rund ein Viertel des Werts, liegt in der Regel eine unentgeltliche Übertragung (Schenkung) vor; beträgt sie mindestens rund drei Viertel, eine entgeltliche Veräußerung. Dazwischen wird es komplex.

    Diese Einordnung ist keine Formalie — sie entscheidet, welches Steuerregime überhaupt gilt. Genau hier lohnt sich frühe Beratung am meisten.

    Warum die Struktur früh entscheidet

    Ob Verkauf, gemischte Übergabe oder Schenkung: Die steuerliche Wirkung wird in der Struktur festgelegt, nicht nachträglich repariert. Wer die Steuerfrage erst kurz vor dem Closing stellt, hat viele Gestaltungsmöglichkeiten schon verspielt.

    Deshalb gehört sie an den Anfang der Nachfolgeplanung — parallel zur Frage des Zeitpunkts und der Wahl des Übergabewegs. Wie die Nachfolge insgesamt abläuft, ordnet „Unternehmensübergabe: der Leitfaden" ein.

    Der klare Hinweis

    Steuerrecht ändert sich, und jeder Fall ist anders. Alles hier Genannte ist eine grobe Orientierung für Österreich, kein Ersatz für eine individuelle Beratung. Die verbindliche Beurteilung — und die Gestaltung, die Ihnen wirklich nützt — leisten Steuerberater und Anwalt.

    Die beste Nachfolge beginnt Jahre vor dem Closing. Sprechen Sie früh und vertraulich mit IGCP Capital Partners — unabhängig, diskret, auf Augenhöhe. → igcp.at

    Häufige Fragen

    Welche Steuern fallen bei der Unternehmensnachfolge in Österreich an?

    Bei einem Verkauf ist der Veräußerungsgewinn einkommensteuerpflichtig, mit möglichen Begünstigungen (Freibetrag, Hälftesteuersatz ab 60 oder bei Erwerbsunfähigkeit). Bei Schenkung oder Erbschaft gibt es keine Erbschafts-/Schenkungssteuer, aber ggf. Grunderwerbsteuer bei Immobilien. Die konkrete Belastung ist einzelfallabhängig.

    Gibt es in Österreich eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer?

    Nein, seit 2008 nicht mehr. Deshalb ist die familieninterne Übergabe von Betriebsvermögen steuerlich oft günstiger als ein Verkauf. Relevant bleibt vor allem die Grunderwerbsteuer, wenn Immobilien zum Betrieb gehören — im Familienverband zu begünstigten Sätzen.

    Ist die Übergabe an die Familie steuerlich günstiger als ein Verkauf?

    Häufig ja, weil keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt. Ob es im Einzelfall wirklich günstiger ist, hängt von Immobilien, Rechtsform und der Abgrenzung entgeltlich/unentgeltlich ab. Diese Frage gehört früh mit einem Steuerberater geklärt.

    Wann sollte ich die Steuerfrage bei der Nachfolge klären?

    So früh wie möglich. Die steuerliche Wirkung wird in der Struktur der Übergabe festgelegt und lässt sich später kaum noch verbessern. Wer erst kurz vor dem Abschluss beginnt, verschenkt Gestaltungsspielraum.

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